Unterschiedliche Behandlung gemischter Tätigkeiten bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist laut Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008 (-1 BvL 2/04-) verfassungskonform

Unterschiedliche Behandlung gemischter Tätigkeiten bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist laut Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008 (-1 BvL 2/04-) verfassungskonform

Andre Horst Grabowski

GRIN Verlag

Zunehmend üben Freiberufler ihre Tätigkeiten gemeinsam mit Berufskolle-gen aus, um den gestiegenen Anforderungen ihrer Kunden gerecht zu wer-den. Sofern nun Freiberufler ihre Tätigkeiten im Rahmen einer Personenge-sellschaft ausüben, kommt es immer dann, wenn sog. gemischte Tätigkeiten vorliegen,...
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Erscheinungsjahr: 2010
36 Seiten - Taschenbuch
ISBN: 9783640649488

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Inhalt "Unterschiedliche Behandlung gemischter Tätigkeiten bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist laut Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008 (-1 BvL 2/04-) verfassungskonform":

Zunehmend üben Freiberufler ihre Tätigkeiten gemeinsam mit Berufskolle-gen aus, um den gestiegenen Anforderungen ihrer Kunden gerecht zu wer-den. Sofern nun Freiberufler ihre Tätigkeiten im Rahmen einer Personenge-sellschaft ausüben, kommt es immer dann, wenn sog. gemischte Tätigkeiten vorliegen, im Vergleich zu einer Berufsausübung als Einzelunternehmen zu einer Ungleichbehandlung. Während bei gemischten Tätigkeiten einer Per-sonengesellschaft die sog. Abfärbewirkung dazu führt, dass selbst bei Vor-liegen geringster gewerblicher Tätigkeiten alle Einkünfte insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden, gilt dies für Einzelunternehmen nicht. Dies führt im vorliegenden Fall regelmäßig zu einer gewerbesteuerli-chen Mehrbelastung von Personengesellschaften im Vergleich zu Einzelun-ternehmen. Mit dieser Fragestellung befasst sich der erneuerte Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. April 2004, der zudem noch wei-tergeht und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer insge-samt aufgreift. Hierzu hat höchstrichterlich der Erste Senat des Bundesver-fassungsgerichts am 15. Januar 2008 entschieden.

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